Abmahnungen von NexNet GmbH – Bussek und Mengede
In mehreren Internetforen gibt es viele verzweifelte Benutzer, die eine Mahnung der NexNet Gmbh erhalten haben, in der geschrieben steht, dass es noch ein offene Telefonrechnung zu begleichen gibt. Da viele mit diesem Schreiben und dem Betrag von meistens nicht mehr als 2 Euro + 5 Euro Mahngebühren überhaupt nichts anfangen können, weil sie sich an keine offene Rechnung ihres Telefonanbieters erinnern können, wird dieses des öfteren ignoriert. Da viele Anbieter dem Kunden den Rechnungsbetrag durch eine Einzugermächtigung automatisch abziehen, kann man doch gar keine offene Rechnung mehr haben.
Wenn dann noch eine Mahnung der Anwälte Bussek und Mengede ins Haus flattert, in der geschrieben steht, dass der Betrag plötzlich auf 30-40 Euro gestiegen ist und bei Nichtzahlung dieses Betrages ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, bekommen es viele mit der Angst zu tun.
Doch man sollte ruhig bleiben und sich überlegen, wie diese Mahnung zustande gekommen sein könnte. Die Masche dieser Unternehmen sind sicherlich nicht seriös, doch sollten sie wirklich in Ruhe ihre Rechnungen überprüfen, ob nicht doch noch irgendwelche Beträge offen sind. Das Problem an der ganzen Sache könnte nämlich sein, dass seit dem die meisten Anbieter die Rechnungen ihren Kunden nur noch Online zur Verfügung stellen, diese gesonderte Rechnung untergegangen ist. Warum gesonderte Rechnung, werden sie sich jetzt fragen.
Die meisten Abgemahnten haben angeblich Telefonnummern gewählt, die eine gesonderte Rechnung zu Folge haben. Das sind zum Beispiel 0900- oder 118xx Nummern. Die 11880 Nummer kennen sie bestimmt aus der Werbung. Der Werbeslogan lautet: „11880 – Da werden Sie geholfen“. Wie schön das doch Verona Pooth in die Kamera sagte und damit die kostenpflichtige Auskunft bewarb.
Gehen wir nun einmal davon aus, das sie bei der Deutschen Telekom einen Anschluss mit einer automatischen Abbuchungen des Rechnungsbetrages am Ende des Monats haben. An einem bestimmten Tag haben sie die Telefonnummer 11880 der Auskunft gewählt. Dieses Gespräch wird demnach nicht über ihre normale Rechnung abgebucht. Da sie nun nicht jeden Monat, wenn überhaupt, ihre Rechnungen Online einsehen, so ist es schon passiert - sie sind nun stolzer Besitzer einer Mahnung der NexNet Gmbh und gegebenenfalls von deren Anwälten Bussek und Mengede. Daher kann man nur jedem raten, sich jeden Monat seine Rechnung, meist als PDF-Datei verfügbar, herunterzuladen und auszudrucken. Und was noch wichtiger ist – sehen sie sich ihre Rechnungen auch wirklich jeden Monat an! Viele Kunden haben bestimmt noch nie eine Online-Rechnung gesehen. Dass das ins Auge und teuer werden kann, sehen wir hier.
Das war nur ein Beispiel und soll den Abmahnenden keinesfalls recht geben. Diese Masche beruht eben wie so oft auf die Unwissenheit vieler Menschen. Sollten Sie sich also keiner Schuld bewusst sein und sie alle Rechnungen bei der Hand haben, so brauchen sie sich keine Sorgen zu machen. Wiederrufen sie alle Mahnungen und schicken sie dem Unternehmen Kopien ihrer beglichenen Rechnungen zu. Sollte es zu einer Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens kommen, müssen sie dieses unbedingt innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wenn sie dies nicht tun, dann erklären sie sich einverstanden mit dieser Forderung und müssen den Betrag zahlen.
Wissenswertes
Hier gibt es ein Video aus der ZDF Mediathek zu dem besagten Thema und den Anwälten Bussek und Mengede ---> KLICK MICH
Februar 5th, 2011
Wie kann es eigentlich in Deutschland möglich sein dass Unternehmen wie Bussek und Mengede munter Abmahnungen schreiben können?
Ich persönlich erhalte ja von denen regelmäßig Post für irgendwelche unberechtigte Forderungen. Nexnet übrigens genauso. Unfassbar!
April 17th, 2011
Bussek habe ich auch schon mehrfach gelesen und es gibt ja auch noch weitere Kandidaten. Ich finde auch, dass dagegen mehr vorgegangen werden muss